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Nikotinsteuer

Informationen zur Nikotinsteuer

In diesem Beitrag sind Informationen zur aktuellen Tabaksteuer zu finden. In dieser wird neben der Besteuerung von Tabakwaren in Zukunft auch die Besteuerung von anderen Produkten mit dem Inhaltsstoff Nikotin geregelt, denn voraussichtlich soll sich die aktuelle Besteuerung am 1. Jul 2022 ändern. Fast jedes Produkt mit Nikotin wird teurer. Hinsichtlich der Nikotin Pouches gibt es noch keine konkreten Details.

Welche Produkte fallen unter die Nikotin- bzw. Tabaksteuer

Unter die Tabaksteuer fallen in Deutschland neben Zigaretten und Feinschnitt-Tabak auch Zigarillos, Zigarren sowie Shisha-Tabak und Pfeifen-Tabak. In Zukunft sollen auch E-Liquids mit Nikotingehalt besteuert werden. Zu den nikotinhaltigen Produkten, welche nicht verbrannt, sondern nur erhitzt werden, sowie zu Nikotinbeutel gibt es noch keine klare Entscheidung. Aktuell wird für diese nur die reguläre Mehrwertsteuer bezahlt.

Wie stark ist der preisliche Einfluss der Tabaksteuer aktuell?

Bei Zigaretten fällt in Deutschland gemäß §2 Abs. 3 Nr. 1a TabakStG. eine Besteuerung von 9,82 Cent pro Stück plus 21,69 % des Kleinverkaufspreises, welchen der Hersteller festlegt, an. In Hinsicht auf Feinschnitt fällt eine Steuer von 48,49 Euro pro Kilogramm zuzüglich 14,76 % des Kleinverkaufspreises an.

Sowohl für Zigaretten als auch für Feinschnitttabak und andere Tabakwaren gibt es eine Mindestbesteuerung in Hinsicht auf den Kleinverkaufspreis. Selbst wenn ein Hersteller diesen extrem niedrig ansetzt, fällt eine Mindeststeuer an. Die Besteuerung für Pfeifentabak liegt bei 15,66 Euro pro Kilogramm plus 13,13 %des Kleinverkaufspreises - mindestens werden jedoch 22 Euro pro Kilogramm fällig. Zigaretten oder Zigarillos werden mit 1,4 Cent pro Stück sowie 1,47 %des Kleinverkaufspreises besteuert. Der Mindeststeuerbetrag muss jedoch 5,76 Cent betragen.

Das Gesetz zur Modernisierung des Tabaksteuerrechts

Zunächst einmal sei gesagt, dass die Anpassung der Steuertarife im Rahmen der Modernisierung des Tabaksteuerrechts unter anderem stattfindet, um die gesundheitspolitische Lenkungswirkung weiterhin zu gewährleisten. Zum anderen dient sie dem Staat als Einnahmequelle.

Am 1. Juli 2022 soll die Modernisierung des Tabaksteuerrechts in Kraft treten, welches zukünftig auch die Besteuerung für tabakfreie nikotinhaltige Produkte regelt.

 

Konkret bedeutet das zum Beispiel, dass zukünftig nicht nur Tabakwaren mit Nikotin, sondern auch nikotinhaltige Liquids für E-Zigaretten oder Verdamper besteuert werden. Ebenfalls betroffen sind Tabakprodukte, die nicht zum Verbrennen, sondern zum Verdampfen geeignet sind und dahingehend beworben werden.

 

Ein 10 ml Liquid mit einem Nikotingehalt von 180 mg kostet den Endverbraucher dann statt 5,90 Euro ganze 9,50 Euro. Eine Schachtel mit 20 Zigaretten kostet zunächst im Schnitt 10 Cent mehr. Sowohl für Zigaretten als auch für Liquids und andere Produkte sind darüber hinaus in den Folgejahren weitere Steuererhöhungen geplant. Sogar Liquids ohne Nikotin sollen von dieser Steuer betroffen sein.


Häufig gestellte Fragen zum Thema “Nikotinsteuer”

Am Ende des Beitrags sind einige häufig gestellte Fragen zum Thema Nikotinsteuer zusammen mit den dazugehörigen Antworten zu finden.

Wann wurden Nikotin- bzw. Tabaksteuern erstmals eingeführt?

In Deutschland gibt es die Tabaksteuer seit 1906, in Preußen wurde sie erstmals 1819 eingeführt. Quellen für eine frühere Einführung sind nicht zu finden.

Weshalb gibt es eine Nikotin- bzw. Tabaksteuer?

Während die Tabaksteuer früher dem Wohlstand von Königen und Adel diente, wird sie heute neben den Einnahmen vor allem als gesundheitspolitisches Lenkinstrument genutzt.


Wer ist von der Nikotin- bzw. Tabaksteuer betroffen?

Alle Käufer sowie Verkäufer von Tabak, aber auch alle am Herstellungsprozess beteiligten Unternehmen sind von der Tabaksteuer betroffen.

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