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Mit Nikotinbeuteln auf Reisen - Was Sie wissen sollten

Wichtige Hinweise auf einen Blick

  1. Nikotinbeutel enthalten kein Tabak, unterliegen aber dennoch häufig dem Tabakrecht.
  2. Innerhalb der EU ist die Mitnahme meist für den Eigenbedarf erlaubt - mit Ausnahmen.
  3. Außerhalb der EU gelten teils sehr strenge oder unklare Regelungen.
  4. In bestimmten Ländern sind Nikotinbeutel vollständig verboten.
  5. Informieren Sie sich vorab bei Botschaft oder Zollbehörde des Ziellandes.

Situation in Deutschland

In Deutschland ist der Verkauf von klassischem, tabakhaltigem Snus nicht gestattet. Dennoch dürfen Erwachsene bis zu 1 Kilogramm Snus oder weiße Nikotinbeutel für den Eigengebrauch einführen. Eine Weitergabe oder der Verkauf ist dabei strikt verboten.

Auch für tabakfreie Produkte wie Nicotine Pouches - also weißen Snus - gelten derzeit keine abweichenden Regelungen. Dennoch sollten Sie auf eine moderate Menge und nachvollziehbare Verwendung achten, insbesondere bei höher dosierten Varianten.

Das gilt im Ausland

Da Nikotinbeutel ein relativ neues Produkt auf dem internationalen Markt sind, gibt es in vielen Ländern noch keine spezifischen Regelungen. In der Praxis orientieren sich die Behörden oft an bestehenden Gesetzen für Tabakprodukte, auch wenn Nikotinbeutel gar keinen Tabak enthalten.

Daher ist Vorsicht geboten: In manchen Ländern ist die Einfuhr zwar theoretisch erlaubt, aber der Zoll kennt das Produkt nicht oder stuft es als Arzneimittel ein.

Innerhalb der EU

In den meisten Ländern der EU können Nikotinbeutel für den Eigenbedarf eingeführt werden. Wichtig ist, dass die mitgeführte Menge dem persönlichen Verbrauch entspricht.

Ausnahmen:

  • Finnland: Nur Produkte mit max. 4 mg Nikotin pro Beutel erlaubt. Für stärkere Produkte wird ein ärztliches Rezept verlangt.

  • Dänemark und Niederlande: Die Regelungen wurden verschärft. Es besteht die Möglichkeit, dass Nikotinbeutel vom Zoll zurückgehalten oder beschlagnahmt werden.

  • Spanien, Italien, Schweiz: Nikotinbeutel sind im Land erhältlich, die Einfuhr für den Eigengebrauch bereitet in der Regel keine Probleme.

Außerhalb der EU

Hier ist besondere Vorsicht geboten. Die Regelungen unterscheiden sich nicht nur von Land zu Land, sondern manchmal auch innerhalb eines Landes.

  • USA: Bis zu 500 g erlaubt  -doch die Regelungen können je nach Bundesstaat und Flughafen unterschiedlich ausgelegt werden.

  • Australien: Sehr strenge Regelung. Nur 25 g zollfrei. Für mehr ist eine Deklaration und hohe Steuer fällig.

  • Thailand: Max. 250 g laut offiziellen Angaben, allerdings ist die Handhabung durch den Zoll oft unklar.

Unser Rat: Informieren Sie sich vorab bei der Botschaft oder Zollbehörde des Landes, in das Sie reisen möchten.

In diesen Ländern sind Nikotinbeutel verboten

Einige Länder verbieten Nikotinbeutel vollständig, sowohl die Einfuhr als auch den Besitz, unabhängig vom Nikotingehalt oder der Packungsgröße.

Beispiele:

  • Singapur: Sehr harte Strafen - Bußgelder bis zu 70.000 € oder sogar Gefängnis
  • Malta: Einfuhr verboten
  • Sri Lanka & Island: Auch hier sind Nikotinbeutel offiziell untersagt. Auf Island drohen Geldstrafen, in Sri Lanka Beschlagnahmung

Bitte beachten Sie: Auch wenn Nikotinbeutel keinen Tabak enthalten, gelten sie oft als Tabakerzeugnisse und werden entsprechend kontrolliert.

Zulässige Mengen für ausgewählte Reiseziele

Land Erlaubte Menge (Richtwert)
Deutschland Bis zu 1 kg
Spanien Für den Eigengebrauch*
Frankreich Für den Eigengebrauch*
Griechenland Für den Eigengebrauch*
Italien Für den Eigengebrauch*
Kroatien Max. 250 g
Türkei Max. 250 g
Thailand Max. 250 g (unklar geregelt)
Japan Max. 500 g
Malediven Max. 250 g

* Eigengebrauch bedeutet: Die Menge sollte für den persönlichen Konsum während der Reise angemessen sein.

** Hinweis: Die oben genannten Werte basieren auf dem Stand vom 30. März 2023 und können sich jederzeit ändern. Informieren Sie sich daher unbedingt vor Reiseantritt über den aktuellen Stand.

Hinweis zur Flugreise: Airline-Richtlinien beachten

Neben den nationalen Zoll- und Einfuhrregelungen sollten Sie bei Flugreisen auch die Vorgaben Ihrer Airline berücksichtigen. Manche Fluggesellschaften haben eigene Bestimmungen zur Mitnahme von Nikotinprodukten im Hand- oder Aufgabegepäck, insbesondere bei internationalen Verbindungen.

Informieren Sie sich daher idealerweise vor Abflug, wie Ihre Fluggesellschaft den Transport von Nikotinbeuteln handhabt.

Hier finden Sie eine Übersicht zu den aktuellen Regelungen der bekanntesten Airlines:
➡️ Darf man Snus mit ins Flugzeug nehmen?

Praktische Tipps für Ihre Reise mit Nikotinbeuteln

  • Originalverpackung beibehalten: Das hilft, Missverständnisse bei der Zollkontrolle zu vermeiden.

  • Produkte griffbereit im Handgepäck mitführen: So sind Sie vorbereitet, falls eine Kontrolle stattfindet.

  • Screenshot oder Ausdruck der lokalen Vorschriften mitnehmen: Gerade in Ländern mit unklarer Gesetzeslage kann dies hilfreich sein.

Gute Reise und bleiben Sie informiert! ✈️🌍

Bio Image Christine A. Verfasst von Christine Albert

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