In Deutschland dürfen tabakfreie Nikotinbeutel für den Eigengebrauch eingeführt werden, auch wenn sie im Inland bislang nicht frei verkauft werden dürfen. Es gilt:
Bitte beachten Sie: Der Weiterverkauf oder die gewerbliche Nutzung ist nicht erlaubt.
Da Nikotinbeutel ein relativ neues Produkt auf dem internationalen Markt sind, gibt es in vielen Ländern noch keine spezifischen Regelungen. In der Praxis orientieren sich die Behörden oft an bestehenden Gesetzen für Tabakprodukte, auch wenn Nikotinbeutel gar keinen Tabak enthalten.
Daher ist Vorsicht geboten: In manchen Ländern ist die Einfuhr zwar theoretisch erlaubt, aber der Zoll kennt das Produkt nicht oder stuft es als Arzneimittel ein.
In den meisten Ländern der EU können Nikotinbeutel für den Eigenbedarf eingeführt werden. Wichtig ist, dass die mitgeführte Menge dem persönlichen Verbrauch entspricht.
Ausnahmen:
Hier ist besondere Vorsicht geboten. Die Regelungen unterscheiden sich nicht nur von Land zu Land, sondern manchmal auch innerhalb eines Landes.
Unser Rat: Informieren Sie sich vorab bei der Botschaft oder Zollbehörde des Landes, in das Sie reisen möchten.
Einige Länder verbieten Nikotinbeutel vollständig, sowohl die Einfuhr als auch den Besitz, unabhängig vom Nikotingehalt oder der Packungsgröße.
Beispiele:
Bitte beachten Sie: Auch wenn Nikotinbeutel keinen Tabak enthalten, gelten sie oft als „Tabakerzeugnisse“ und werden entsprechend kontrolliert.
Land | Erlaubte Menge (Richtwert) |
Deutschland | Bis zu 1kg |
Spanien | Für den Eigengebrauch* |
Frankreich | Für den Eigengebrauch* |
Griechenland | Für den Eigengebrauch* |
Italien | Für den Eigengebrauch* |
Kroatien | Max. 250g |
Türkei | Max. 250g |
Thailand | Max. 250g (unklar geregelt) |
Japan | Max. 500g |
Malediven | Max. 250g |
* Eigengebrauch bedeutet: Die Menge sollte für den persönlichen Konsum während der Reise angemessen sein.
** Hinweis: Die oben genannten Werte basieren auf dem Stand vom 30. März 2023 und können sich jederzeit ändern. Informieren Sie sich daher unbedingt vor Reiseantritt über den aktuellen Stand.
Neben den nationalen Zoll- und Einfuhrregelungen sollten Sie bei Flugreisen auch die Vorgaben Ihrer Airline berücksichtigen. Manche Fluggesellschaften haben eigene Bestimmungen zur Mitnahme von Nikotinprodukten im Hand- oder Aufgabegepäck – insbesondere bei internationalen Verbindungen.
Informieren Sie sich daher idealerweise vor Abflug, wie Ihre Fluggesellschaft den Transport von Nikotinbeuteln handhabt.
Hier finden Sie eine Übersicht zu den aktuellen Regelungen der bekanntesten Airlines:
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Gute Reise und bleiben Sie informiert! ✈️🌍